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Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Verschwiegenheit ist eine unverzichtbare Grundlage für die Psychotherapie und in §15 des Psychotherapiegesetzes als Berufspflicht festgehalten. Ihre persönlichen Themen sind bei mir sicher aufgehoben.

Erstgespräch und Setting

Nachdem Sie mich per Mail oder Telefon kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung des Rahmens. Sie bekommen einen Einblick in meine Arbeitsweise und können alle Fragen stellen, die Sie zu Psychotherapie haben. Wir sprechen über Ihr Anliegen sowie ihre Erwartungen und Wünsche an die Psychotherapie und ich werde Ihnen rückmelden, ob sich Ihre Vorstellungen mit dem treffen, was ich anbieten kann. Zudem klären wir das mögliche psychotherapeutische Setting (Einzel-, Paar- oder Familientherapie, Häufigkeit der Sitzungen, Höhe des Honorars, Bezahlung des Honorars, Absageregelung). Nach dem Erstgespräch können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie an einer Zusammenarbeit mit mir interessiert sind.


Das Erstgespräch bedeutet bereits den Einstieg in die Psychotherapie und wird zum gleichen Honorar wie eine reguläre Sitzung verrechnet. Folgegespräche sind in Ausnahmefällen auch per Videotelefonie möglich.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen so früh wie möglich und bitte bis spätestens 48 Stunden im Voraus ab. Ansonsten wird der Termin zum vollen Tarif in Rechnung gestellt.

Dauer & Frequenz

Die Häufigkeit der Sitzungen und die Dauer der Psychotherapie werden individuell vereinbart. Im Rahmen der ersten Gespräche treffen wir eine Vereinbarung, die bei Bedarf jederzeit angepasst werden kann.
Die Psychotherapiesitzungen finden in der Regel entweder wöchentlich oder 14-tägig statt. Paar- und Beziehungstherapie findet üblicherweise in einem Abstand von 3-5 Wochen statt.

Kosten

Psychotherapie (Einzelsetting)
Einheit à 50 Min. € 120,-
Einheit à 90 Min.€ 200,-
Paar- und Familientherapie (Mehrpersonensetting)
Einheit à 90 Min.€ 180,- bis € 240,-
Selbsteinschätzung

Sozialtarife sind bei freien Plätzen auf Anfrage möglich. Ich bin eingetragene Wahltherapeutin für alle österreichischen Krankenkassen. Auch wenn Sie als Student:in aus einem EU-Land in Österreich leben und z. B. in Deutschland versichert sind, ist eine Kostenrückerstattung häufig möglich. Ob die Kosten vollständig oder teilweise übernommen werden, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.


Kostenzuschuss durch österreichische Krankenkassen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist ein Kostenzuschuss durch die österreichischen Krankenkassen möglich. Sie begleichen mein Honorar zunächst selbst und können anschließend eine Teilrefundierung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dabei unterstütze ich Sie gerne. Falls bereits eine Diagnose (z. B. von einer Fachärztin oder Ihrem Hausarzt) vorliegt, kann diese eventuell verwendet werden. Andernfalls besprechen wir gemeinsam, ob eine krankheitswertige Diagnose zur Beschreibung Ihrer Symptome sinnvoll und passend ist.

Wenn Sie keine Rückerstattung beantragen möchten, ist keine Diagnose erforderlich. Kosten für Paartherapien werden von den Krankenkassen nicht übernommen.


Ablauf der Teilrefundierung:

  1. Nach dem Erstgespräch und vor der zweiten Sitzung holen Sie bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt eine Zuweisung zur psychotherapeutischen Behandlung ein. Dabei wird auch abgeklärt, ob körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden vorliegen könnten.
  2. Das Honorar ist nach jeder Sitzung vollständig von Ihnen zu begleichen. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
  3. Sobald Sie einreichen wollen, schicken sie die bisherigen Rechnungen gemeinsam mit der ärztlichen Zuweisung an Ihre Krankenkasse. Die ersten zehn Therapieeinheiten sind in der Regel bewilligungsfrei. Den Kostenzuschuss bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse.
  4. Ab der elften Einheit ist zusätzlich ein Antrag auf Kostenzuschuss erforderlich, den ich für Sie ausfülle. Die Inhalte besprechen wir gemeinsam.

Achtung! Der Antrag muss vor der elften Therapieeinheit bei der Krankenkasse eingelangt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Jede Krankenkasse verwendet dafür ein eigenes Formular. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen/formular-center

  1. Bitte behalten Sie die Anzahl Ihrer bewilligten Therapieeinheiten im Blick und erinnern Sie mich bei Bedarf rechtzeitig an einen Verlängerungsantrag.
  2. Rechnungen können bis zu 42 Monate nach der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.


Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen oder bezuschussen die Kosten einer Psychotherapie häufig nach entsprechender Antragstellung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über die Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme.


Höhe der Kostenzuschüsse der Krankenkassen (Stand: August 2026)

Bitte überprüfen Sie die Zahlen selbst auf Aktualität.

VersicherungsträgerKostenzuschuss für Psychotherapie
ÖGK - Link € 33,70,-
BVAEB - Link € 50,20,-
SVS - Link € 50,-
KFA - Link € 39,-

Notfallkontakte

Wenn Sie akut über Suizid nachdenken, sich oder andere verletzen wollen, Gewalt erfahren oder sich dringende Sorgen um Ihnen bekannte Personen machen, dann nehmen Sie so schnell wie möglich professionelle Hilfe in Anspruch. Folgende Einrichtungen helfen Ihnen in akuten Krisen:

Kriseninterventionszentrum Wien
Tel01 406 95 95
ÖffnungszeitenMo–Fr 8–17 Uhr & Anrufbeantworter
anonyme eMail-Beratunghttps://kriseninterventionszentrum.at
Sozialpsychiatrischer Notdienst/ PSD
Tel01 31330
Öffnungszeitentäglich 0–24 Uhr
Homepagehttps://psd-wien.at
für Kinder und Jugendliche
Homepagehttps://bittelebe.at
Frauenhelpline
Tel0800 222 555
Öffnungszeitentäglich 0–24 Uhr
Homepagehttps://frauenhelpline.at
Verbrechensopfer-Notruf
Tel0800 112 112
Öffnungszeitentäglich 0–24 Uhr
Homepagehttps://opfer-notruf.at